Alle Leistungen können ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden.
Hierbei wird generell nach Zeiteinheit berechnet:
50-60 Minuten: 70 – 80 Euro
80-90 Minuten: 90 – 110 Euro
spezielle Therapieformen werden anders berechnet:
Craniosacrale Therapie: 50-60 Minuten 85 Euro
Raindrop Technique inkl. ätherischen Ölen: 75 Minuten 95 Euro
Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen
Heilpraktikerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Die Kosten können von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernommen werden.
Die Rechnungsstellung nach dem GebüH inkl. Diagnose bedeutet einen zeitlichen Mehraufwand. Die Preise unterscheiden daher hinsichtlich der generellen Abrechnungsart etwas.
In welcher Höhe erstattet wird, hängt von den Vertragsbedingungen Ihrer Kasse ab. Diese können Sie in Ihren Vertragsunterlagen / Ihrem Leistungskatalog einsehen.
Die jeweiligen Kosten werden vor Behandlungsbeginn in einem Behandlungsvertrag festgelegt. Unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Kasse ist der Rechnungsbetrag, nach erbrachter Leistung, vollständig zu entrichten.
Kostenübernahme für Physiotherapie
Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenversicherungen ist leider nicht möglich.
Kostenübernahme für Physiotherapie von privater Krankenversicherung (mit oder ohne Rezept)
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Das heißt, der Therapeut ist nicht an eine Gebührenordnung oder an bestimmte Höchstsätze gebunden.
Das bedeutet also, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen individuell vereinbart werden kann.
Die Preise orientieren sich dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTH). Das bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Versicherung die Kosten vollständig übernimmt.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Höhe der möglichen Erstattung für Heilmittel bei Ihrer Krankenversicherung.
Die jeweiligen Kosten werden vor der ersten Behandlung in einem Behandlungsvertrag festgelegt. Unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Kasse ist der Rechnungsbetrag, nach erbrachter Leistung, vollständig zu entrichten.
Natürlich können Sie sich auch vor Ihrem ersten Besuch telefonisch bei mir melden, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.